Niederlassung

Landarzt oder Landärztin zu sein ist alles außer langweilig, die Möglichkeiten zur ärztlichen Tätigkeit sind vielfältig. Ob fachärztlich oder hausärztlich, ob selbstständig oder angestellt in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer Klinik, in Voll- oder Teilzeit – es gibt viele Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Niederlassung in der Region!

Praxisformen

Ambulanter Bereich

Grundsätzlich kann ein Haus- bzw. Facharzt entscheiden, ob er selbstständig tätig werden möchte oder in einem angestellten Verhältnis arbeiten möchte.

Anstellung

Eine Anstellung kann in einer Vertragsarztpraxis, einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), einer Job-Sharing-Gemeinschaft oder einer (über-)örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erfolgen.

Beim Jobsharing teilen sich zwei Ärzte derselben Fachrichtung einen Kassensitz. Das ermöglicht die ärztliche Berufsausübung in für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereichen. Die Ärzte nutzen Räume, Geräte und Personal gemeinsam.

Bei der Anstellung in einer Gemeinschaftspraxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder einem MVZ „besetzt“ der angestellte Arzt einen Kassensitz, Inhaber ist jedoch der Praxiseigentümer, die Gesellschaft oder Träger. Die Ärzte können fachverschieden sein und teilen Praxisräume, Personal und Infrastruktur, Patientenstamm und gemeinsame Abrechnung. Sie bilden damit sowohl gesellschaftlich wie auch rechtlich eine Einheit. Weiterhin können dabei auch überörtliche Modelle zur Versorgung in der Fläche umgesetzt werden. Tritt ein ehemals selbstständiger Arzt in ein MVZ ein, muss er seinen Kassensitz an das MVZ übertragen. Diese Modelle bedürfen einer Genehmigung durch den Zulassungsausschuss der KVB.

Insbesondere für Eltern bietet ein Anstellungsverhältnis eine Lösung, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die KVB bietet mittlerweile Elternzeitmodelle an.

Selbstständigkeit

Die Einzelpraxis ist mit 58% die häufigste Praxisform in Deutschland. In einem zulassungsfreien Bereich kann eine Praxis nach Erwerb oder Zuteilung einer personengebundenen Kassenzulassung durch die KVB neu gegründet oder übernommen werden.
Mehrere Einzelpraxen können sich weiterhin auch zu einer Praxisgemeinschaft zusammenschließen. Der Unterschied zur BAG ist, dass die Praxispartner sich zwar Räume, Einrichtung, Personal teilen können, aber gegenüber der KVB separat auftreten und damit Patientenstamm und Abrechnung getrennt voneinander erfolgen.

Ärzte, die selbstständig tätig sein wollen, aber gerne im Team arbeiten, können sich weiterhin auch zu einer BAG oder einem MVZ zusammenschließen und sind dann Gesellschafter. Weiterhin kann ein Arzt auch als Freiberufler in einem MVZ tätig werden.

Niedergelassene Ärzte können sich nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre vertreten lassen, ohne die Zulassung zu verlieren. Als Ärztin gibt es auch die Möglichkeit, sich bei Schwangerschaft oder nach der Geburt vom Dienst befreien zu lassen. Eine Befreiung vom Bereitschafsdienst ab dem Zeitpunkt der Geburt können auch Väter beantragen.

Stationärer Bereich

Die üblichste Form der fachärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus ist die stationäre Versorgung. Nach einer ausreichenden Berufserfahrung in der Position als Facharzt ist später eine Tätigkeit als Oberarzt oder auch als leitender Arzt möglich. Stationäre Rehabilitationseinrichtungen sind eine weitere Anlaufstelle für stellensuchende Fachärzte.

Arberlandkliniken

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www.arberlandkliniken.de

Bezirksklinikum Mainkofen

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www.mainkofen.de

DONAUISAR Klinikum

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www.donau-isar-klinikum.de

Kliniken Am Goldenen Steig

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www.frg-kliniken.de

Sana Kliniken

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www.sana.de

Stellenbörsen

Die Stellenbörsen des Bayerischen Hausärzteverbands und der Kassenärztlichen Vereinigung zeigen Angebote in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen:

Stellenbörse des Bayerischen Hausärzteverbands

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www.hausaerzte-bayern.de

Stellenbörse der Kassenärztlichen Vereinigung

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KVB-Börse

Fördermöglichkeiten

Für die Niederlassung sowie die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in bestimmten Fachrichtungen gibt es  Fördermöglichkeiten:

Landarztprämie

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www.lgl.bayern.de

KVB-Förderung

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www.kvb.de

Beratung und Information

Da eine Praxisübernahme ein komplexes Vorhaben ist und der übernehmende Arzt seine berufliche Existenz über Jahre hinweg an die Praxis bindet, ist eine ausführliche Beratung und eine gewissenhafte Planung wichtig.

Für die gewissenhafte Planung ist eine weitreichende Informationsbeschaffung und eigene Fortbildung unerlässlich. An vielen Stellen werden Informationsseminare zum Thema Praxisübernahme angeboten, welche Inhalte wie Betriebsprüfung, Finanzierung und Kooperationsmodelle enthalten.

Eine Praxisübernahme ist alleine nicht zu bewältigen. Wichtig ist es, passende Berater zu finden, die langjährige Erfahrung haben und sich in speziellen Themengebieten sehr gut auskennen. Zu nennen sind an dieser Stelle ein Anwalt sowie ein Steuer- und Finanzberater.

Die Gesundheitsregionen Plus unterstützen als Ansprechpartner vor Ort gemeinsam mit den Kommunen und dem Kommunalbüro für Ärztliche Versorgung sowie der KVB bei der Praxisübergabe.

KVB

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KVB

Kommunalbüro für Ärztliche Versorgung

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Kommunalbüro

Fortbildungsreihe regionale Gründungsberatung 

In den sieben Fortbildungseinheiten werden interessierte Ärzte rund um das Thema Niederlassung geschult, wie beispielsweise in Personalrecht oder Qualitätsmanagement für die Praxis.  Die Fortbildungsreihe wird an Mittwochabenden online durchgeführt, damit die Teilnahmebedingungen erleichtert werden. Entwickelt wurde das Projekt in Absprache mit niedergelassenen und stationären Ärzten, da dies zur Nachwuchsgewinnung und zum Austausch führen soll. Die Fortbildungsreihe ist einzigartig in Bayern und wird daher vom Bayerischen Hausärzteverband e.V. gefördert. Bei einer Niederlassung im Bayerischen Wald gibt es breit gefächerte Unterstützung.  Anmelden kann man sich für die Online-Reihe unter gesundheitsregionplus@lra.landkreis-regen.de.

Nachfolgend sind weiterführende Informationen angeführt:

Schritte in die Niederlassung

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www.hausärzte-bayern.de

Übersicht Niederlassung

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www.kvb.de

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