Pflegepraktikum
Die Gesundheitsregionen Plus stehen Ihnen als Regionalpartner gerne für mehr Informationen zur Verfügung.
Allgemeine Informationen
Das Pflegepraktikum gehört zur ärztlichen Ausbildung. Dabei muss man sich an der sogenannten Grundpflege der Patienten (z.B. tägliche Routineaufgaben wie Betten machen, Hygiene, Essen ausgeben, etc.) beteiligen. Das dient dem Zweck, den Studierenden mit den üblichen Arbeiten der Krankenpflege vertraut zu machen.
Aber: Pflegepraktikum ist nicht gleich Pflegepraktikum. Anerkannt wird ein Praktikum nur, wenn dieses in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand und unter ständiger ärztlicher Aufsicht abgeleistet wird.
Pflegedienste in einer Psychiatrie bzw. Psychosomatik wird in manchen Bundesländern nicht anerkannt. Des Weiteren werden zum Beispiel Dienste in folgenden Bereichen nicht anerkannt:
• Altenpflegeheime
• Behindertenheime
• Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation
Für nähere Informationen und Bedingungen kann man sich beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) informieren, da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede bestehen: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel Wissen und Erfahrungen aus einem Pflegepraktikum mitgenommen werden kann liegt aber wie in den meisten Fällen am Studenten selbst. Durch Fleiß und etwas Glück kann man bereits in diesem Praktikum etwas anspruchsvollere Aufgaben übernehmen, wie zum Beispiel einem Arzt zu assistieren.
Durch interessante Krankengeschichten, die vielen Krankenblätter und Diagnosebilder mit denen man während des Pflegepraktikums in Berührung kommt, kann man sich viel neues Wissen aneignen und wertvolle Erfahrungen gewinnen.
Dauer, Inhalte und Ablauf
Das Pflegepraktikum muss zwingend vor der 1. Ärztlichen Prüfung abgeleistet worden sein. Dieses muss insgesamt 90 Tage dauern. Allerdings muss das Praktikum nicht im Ganzen abgeleistet werden, sondern kann auch beispielsweise auf drei Mal 30 Tage geteilt werden. Dadurch kann es auch in den Semesterferien absolviert werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist aber, dass die jeweiligen Praktika mindestens 30 Kalendertage am Stück andauern.